Das liegt mir auf der Seele

Der Inhalt dieses Blogs entpricht nicht unbedingt die Meinung der Macher der Stadtcommunity. Alle hier auf deisem Blog gemachten Äußerungen und Meinungen sind frei, unabhängig und überparteilich. Sie sind privat und ohne kommerziellen Charakter! Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98, "Haftung für Links" - hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch Ausbringungen eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so dass LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Für alle diese Links gilt: 1. Der Webmaster erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. 2. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und Unterseiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte NICHT zu Eigen. 3. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! - Schadensminderungspflicht (§254 Abs. 2 BGB) Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne meine Zustimmung stattfinden. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen im Sinne der Schadensminderungspflicht §254 Abs. 2 BGB. Des Weiteren Berufe ich mich auf BGB §675, Absatz2: „Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder Empfehlung entstehenden Schaden nicht verpflichtet.“ - Kurz, „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“! Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten Am 23. Oktober 2008 ist die Pflichtablieferungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Einschränkung der Ablieferungs- und Sammelpflicht, die Beschaffenheit der ablieferungs- pflichtigen Medienwerke, die Verfahren der Ablieferung und Voraussetzung und Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen. Grundlage für die Pflichtablieferungsverordnung ist die Verordnungsermächtigung des §20 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006. Gegenstand der Pflichtablieferungsverordnung ist die Sammlung von Netzpublikationen ebenso wie die Sammlung körperlicher Medienwerke. Die Deutsche Nationalbibliothek entwickelt Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln. Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.
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